Tagesspiegel und 400.000 €

19. Mai 2021

Der Tagesspiegel, Berlin, bat FSI um Auskünfte bezüglich des Sachstandes und der Hintergründe bezüglich 400.000 € Förderung für 2021 für den Verein FSI,  bewilligt durch den Bundestag am 10.12.2020 und der immer noch ausstehenden Auszahlung durch das zuständige BMFSFJ. 

Nachfolgend die Dokumentation der 6 Fragen des Tagesspiegel und die Antworten von FSI:

Anfrage des Tagesspiegel vom 17. Mai 2021

  1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Auszahlung der vorgesehenen 400.000 Euro?
  2. Was waren bisher die Ablehnungsgründe von Seiten des Ministeriums und wie bewerten Sie diese Gründe?
  3. Wann haben Sie den neuesten (nun insgesamt 4. Antrag) eingereicht und welche Begründung haben Sie erhalten, weshalb über diesen Antrag bislang noch nicht entschieden wurde?
  4. Weshalb gestaltet sich die Auszahlung der bewilligten Gelder so kompliziert? Ist die Verzögerung Ihrer Meinung nach politisch motiviert?
  5. Wie empfanden Sie die Berichterstattung im Dezember 2020, insbesondere von taz und Spiegel? Welche Unwahrheiten wurden dort Ihrer Ansicht nach über Sie verbreitet?
  6. Was, denken Sie, war die Motivation dieser Berichterstattung?

Antworten FSI vom 17. Mai 2021:

1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Auszahlung der vorgesehenen 400.000 Euro?

Am 20. Dezember 2020 verabschiedete der Bundestag in seiner Haushaltsdebatte mit der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten jährliche Zuwendungen an den Verein Forum Soziale Inklusion e. V. (FSI) in Höhe von 400.000 €, verstetigt für die Folgejahre. Dieser Beschluss ist das Ergebnis eines gemeinsamen Koalitionsprojekts von CDU/CSU und SPD.

Noch im Dezember 2020 bzw. erneut Anfang Januar 2021 beantragte FSI die Auszahlung der Fördergelder beim etatmäßig zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als „institutionelle Förderung“.

Institutionelle Förderung lehnte die Leitung von Abteilung 4 Gleichstellung im BMFSFJ, Daniela Behrens, zwei Mal schriftlich ab.

Daraufhin ersuchte FSI das zuständige Referat 415 im BMFSFJ um Hilfestellung bei der Vorbereitung eines Projektantrags in Höhe von 400.000 € für 2021 und stellte den Projektantrag am 3. Februar 2021 gemäß der Förderrichtlinien des BMFSFJ.

Mit Mail vom 9. Februar 2021 bestätigte die Leiterin des Referats den Eingang des Antrags mit dem Hinweis, es bestünden „noch zahlreiche Klärungsbedarfe“. Sie verwies auf fehlende Angaben zu jeder einzelnen geplanten Maßnahme wie „Thema, Zielsetzung, Zielgruppe, zu erwartende Wirkungen“ sowie „detaillierte Finanzkalkulation“ und ersuchte um „fachliche inhaltliche Darstellungen für jede einzelne Maßnahme“ neben „Tätigkeitsbeschreibungen“ und „Eingruppierung nach TVöD“ für Personalkosten.

FSI vermochte in dieser Antwort nicht wirklich Unterstützung für den inklusiv und ganzheitlich ausgerichteten Verein FSI erkennen. Heißt es doch in den gültigen Förderrichtlinien des BMFSFJ, das Ministerium könne jederzeit und ohne Begründung bei Bedarf von den strengen Vorgaben abweichen…

Am 19. April 2021 übersandte FSI zum zweiten Male die geforderte Beantragung im Rahmen von Projektförderung, jetzt jeweils herunter gebrochen auf jede einzelne Maßnahme – ein relativ umfangreicher Antrag (34 Seiten inkl. Finanzplan, Gegenfinanzierung, Personalbedarf usf.)

Da aktuell im BMFSFJ die Positionen sowohl der Leitung von Abteilung 4 wie auch der Leitung des Referats 415 personell nicht besetzt sind, richtete FSI den Antrag an Frau Staatssekretärin Juliane Seifert.

In separatem Schreiben an Frau Seifert bot FSI seine Bereitschaft zum persönlichen Austausch bzw. zum Beginn eines persönlichen und inhaltlichen Dialogs an und benannte den entstehenden Mehrwert für das BMFSFJ durch die Zusammenarbeit mit FSI.

Seither gibt es keine Antwort aus dem Ministerium.

FSI erneuerte sein Dialogangebot an Frau Seifert mit mail vom 05.05.2021 sowie mit ihrem Büro telefonisch am 17.05.2021.

Ergebnis: -> Keine Reaktion aus dem Ministerium.

2. Was waren bisher die Ablehnungsgründe von Seiten des Ministeriums und wie bewerten Sie diese Gründe?

Eine Bewertung des Verhaltens des Bundesministeriums fällt schwer. Möglicherweise bestehen Berührungsängste bei den Protagonistinnen. Dabei stellt die Zusammenarbeit mit FSI für das Ministerium ein Riesenchance und ein großes Entwicklungspotential für die Zukunft dar.

Auffallend ist jedoch die „Sprachlosigkeit“ der Vertreterinnen des Ministeriums.

3. Wann haben Sie den neuesten (nun insgesamt 4. Antrag) eingereicht und welche Begründung haben Sie erhalten, weshalb über diesen Antrag bislang noch nicht entschieden wurde?

Seit der vierten Antragstellung vom 19.04.2021 gibt es keinerlei Rückmeldung aus dem Ministerium. Aus dem Vorzimmer von Frau Seifert heißt es wiederholt, wir erhalten in den nächsten Tagen Rückmeldung.

4. Weshalb gestaltet sich die Auszahlung der bewilligten Gelder so kompliziert? Ist die Verzögerung Ihrer Meinung nach politisch motiviert?

Es besteht der Verdacht, das Bundesministerium sieht sich von einer bestimmten politischen Seite unter Druck gesetzt und zögert, neue Wege zu beschreiten.

Bis jetzt erhielten vor allem Frauenverbände finanzielle Förderung durch das BMFSFJ oder Verbände, die sich selbst inhaltlich sehr nah an den Frauenverbänden verorten.

Anders FSI: FSI steht für die Bedürfnisse und Bedarfe von Frauen UND Männern, (getrennt erziehenden) Müttern UND Vätern sowie für BEIDE Haushalte in Trennungsfamilien. Ein inklusiver und ganzheitlicher Ansatz. 

Damit kommen möglicherweise manche Lobbygruppen nicht klar. So protestierte im Dezember 2020 die BAG der Frauenbüros mit einem Offenen Brief an die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Auszahlung der Fördergelder an FSI.

Wie stark die direkte Kommunikation mit dem BMFSFJ läuft, ist für FSI schwer einzuschätzen.

5. Wie empfanden Sie die Berichterstattung im Dezember 2020, insbesondere von taz und Spiegel? Welche Unwahrheiten wurden dort Ihrer Ansicht nach über Sie verbreitet?

Die Berichterstattung im Dezember 2020, insbesondere von taz und Spiegel, entsprach nach Auffassung von FSI nicht seriösen journalistischen Standards. Keine der Journalistinnen hatte vor der Veröffentlichung Kontakt zu FSI aufgenommen oder seriös aus Veröffentlichungen von FSI zitiert.

Anstelle dessen wurde einer Abgeordnete von Bündnis 90 / Die Grünen prominent Gelegenheit gegeben, den Verein FSI, seine Vorstandsmitglieder (m/w/d) und seine gesamte Mitgliedschaft (m/w/d) zu diffamieren.

FSI nimmt für sich das Recht in Anspruch zur Formulierung von konstruktiver Kritik an der Politik der Bundesregierung – in diesem Falle aus dem BMFSFJ – und sieht dies als eine seiner vornehmsten Bürgerpflichten an. Vor diesem Hintergrund sind die Vorkommnisse in Teilen der Presse vom Dezember 2020 Peinlichkeiten.

Der positive Effekt für FSI: FSI erhielt eine Welle solidarischen Zuspruchs über die sozialen Medien, eine Erhöhung seines Bekanntheitsgrades, eine Menge neue Mitglieder sowie jede Menge finanzielle Unterstützung durch Spenden… Vielen Dank dafür.

6. Was, denken Sie, war die Motivation dieser Berichterstattung?

Die Motivation dieser Berichterstattung ist möglicherweise eine zu große Nähe zwischen Teilen der Medien und Teilen der Politik. Das führt zu Fehlern. 

Die Mehrheit der seriösen Presse sowie die Hauptstadtmedien sprangen nicht auf diesen unseriösen Zug auf. Die Defizite in der Herangehensweise von taz und Spiegel waren wohl zu offensichtlich.

Ein Blick auf die Website des Vereins hätte genügt:

„Zeitgemäße Geschlechterpolitik nimmt die Belange von Frauen und Männern, von (getrennt erziehenden) Müttern und Vätern gleichberechtigt in den Blick.“

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